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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt die europäischen Richtlinien in deutsches Recht um und geht im Zivilrecht über diese Vorgaben hinaus.
Benachteiligungsmerkmale sind:

• rassistische Diskriminierung/ethnische Herkunft
• Geschlecht
• Religion/Weltanschauung
• Alter
• Behinderung
• sexuelle Identität

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es ist, Benachteiligungen aufgrund einer oder mehrerer Merkmale zu verhindern oder zu beseitigen.
Weiterführende Informationen:
PDF AGG_Wegweiser_Vorlesesoftware

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