Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt die europäischen Richtlinien in deutsches Recht um und geht im Zivilrecht über diese Vorgaben hinaus.
Benachteiligungsmerkmale sind:
• rassistische Diskriminierung/ethnische Herkunft
• Geschlecht
• Religion/Weltanschauung
• Alter
• Behinderung
• sexuelle Identität
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es ist, Benachteiligungen aufgrund einer oder mehrerer Merkmale zu verhindern oder zu beseitigen.
Weiterführende Informationen:
PDF AGG_Wegweiser_Vorlesesoftware