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Antidiskriminierung und Minderheitenschutz in der EU

Seit der EU-Osterweiterung 2004 sind Minderheitenrechte in der Europäischen Union relevant geworden und wurden Teil der EU-Agenda. Im Artikel 21 der ‚EU-Charter of Fundamental Rights‘ bezieht sich die Europäische Union auf das Prinzip „Einheit in der Vielfalt“ und verbietet Diskriminierungen auf Basis ethnischen oder sozialen Ursprungs oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Der Artikel 22 stellt heraus: „The Union shall respect cultural, religious and linguistic diversity“.
In der Dekade der Roma-Inklusion 2005-2015 wurden europäische Länder (EU-Mitgliederstaaten sowie Kandidaten und Länder ohne Mitgliedsstatus) mit den relevanten Organen der UN, dem Council of Europe, der OSZE und NGOs oder zivilgesellschaftlichen Plattformen zusammengebracht. Zu der Dekade der Roma-Inklusion zählten ebenfalls: Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Ungarn, Mazedonien, Rumänien, Serbien, Montenegro und die Slowakei.
2010 stellte die Europäische Kommission in “the social and economic Integration of the Roma in Europe” 10 Grundprinzipien für die Inklusion von Roma auf:

Konstruktive und antidiskriminierende Strategien
Explizite aber nicht exclusive Zielgruppenansprache
Interkulturelle Betrachtungsweise
Abzielend auf den Mainstream
Bewusstsein für Gender-Dimension
Transfer einer evidenzbasierten Politik
Nutzung kommunaler Instrumente
Einbezug regionaler und lokaler Autoritäten
Einbezug der Zivilgesellschaft
Aktive Teilhabe der Roma

Herausgestellt wurden von der Europäischen Kommission sowie vom Council of Europe die Notwendigkeit des Einbezugs regionaler und lokaler Autoritäten. Die Rolle der Roma-Communities soll somit verändert werden, von bloßen Empfängern von Hilfe von außen zu Gestaltern ihrer eigenen Politik.
Die Kommission schlussfolgert, dass „in Line with these Principles, Roma issues should be systematically mainstreamed into all relevant European and national policies“(COM 2010:133).
2011 wurde “The EU-Framework for national Roma integration strategies up to 2020” veröffentlicht. Die EU-Gleichbehandlungsgesetzgebung soll sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durchsetzen. Der Dialog mit Roma und die aktive Beteiligung von Roma sollen die Gleichbehandlung der Minderheit in den Bereichen Arbeit, Bildung, Wohnung und Gesundheit erreichen (2011:173).
In diesen Bereichen zielt die EU darauf ab, die Unterschiede zu beseitigen. Aber als europäische Minderheit sind Roma ebenfalls Bürger der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Die übergeordnete Ebene kann ein Forum für Austausch von Best Practice und zivilgesellschaftlichen Einbezug anbieten. Auf dieser Basis liegt es in den Händen der Mitgliedsstaaten und ihrer regionalen und lokalen Repräsentanten. Die Mitgliedsstaaten sollen die Situation von Roma in den vier Bereichen verbessern.
Verschiedene Bereiche gehören in manchen Ländern in den Bereich lokaler und regionaler Autoritäten (wie z.B. in Deutschland, wo die Bildungspolitik in der Kompetenz der Länder liegt). Die Zusammenarbeit von EU und subnationalen Ebenen ist somit zentral, um tatsächlich Fortschritte sicherzustellen.
Aus der Perspektive des Minderheitenschutzes ist der „Framework“ ebenfalls interessant. Während die Dekade der Roma Inklusion nur aus Mitgliedsstaaten der CEECs und Ländern des West-Balkans bestand, fordert der „Framework of National Roma Integration Strategies“, dass alle EU-Mitgliedsstaaten mit Roma-Bevölkerung solche Strategien entwickeln sollten. Die EU-Gleichbehandlungsgesetzgebung ist somit die erste Instanz für eine europaweite Forderung von Minderheitsschutzmaßnahmen.

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