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Italienische Staatsbürgerschaft für in Italien geborene und aufgewachsene Romni

Italienische Staatsbürgerschaft für in Italien geborene und aufgewachsene Romni

Rom: 17.3.2016: In Italien hat eine Romni mit bosnischen Wurzeln, die in Italien geboren und aufgewachsen ist, im Alter von 18 Jahren die italienische Staatsbürgerschaft beantragt. Zunächst wurde diese verweigert, jedoch hat das Zivilgericht in Rom die Entscheidung revidiert und bestätigt nun ihre italienische Staatsbürgerschaft. Das Gesetz sagt, dass ein Ausländer, der in Italien geboren wurde, der ohne Unterbrechung legal bis zur Volljährigkeit in Italien gelebt hat, die italienische Staatsbürgerschaft beantragen kann.Die Eltern der Frau waren bosnische Staatsbürger und die Frau wurde in Turin geboren. Sie konnte beweisen, dass sie ihr ganzes Leben in Turin gelebt hat. Aber die Behörden lehnten wegen einer Formalie ab: Ihre Eltern hatten nicht alle Registrierungsformalitäten für sie als Kind fertiggestellt. Aber das ist keine harmlose Formalie: In den 90er Jahren kamen aufgrund des Krieges in Jugoslawien viele Roma nach Italien. Wegen ihrer prekären Situation vor und nach ihrer Flucht, haben sie häufig nicht alle Verwaltungsformulare vorzeigen können. Das Problem dieser Frau gibt es sehr häufig bei jungen Roma, die in Italien geboren und aufgewachsen sind. Um diese Form der Diskriminierung zu beenden, die diese Roma dem Risiko der Staatenlosigkeit aussetzt, hat das European Roma Rights Centre diese Frau im gerichtlichen Vorgehen gegen das Innenministerium unterstützt, um ihre italienische Staatsbürgerschaft zu erreichen. Sie wurde von dem lokalen Anwalt Alessandro Maiorca vertreten.

 

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