
Wir begrüßen den Beschluss der Bundesregierung, eine Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nach 1945 einzusetzen. Dieser Schritt ist überfällig. Er greift eine zentrale Empfehlung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages von Dezember 2023 auf und eröffnet die Chance, lange verdrängte Kontinuitäten von Verfolgung, institutionellem Rassismus und Ausschluss sichtbar zu machen.
Die Kommission darf jedoch nicht bei einer symbolischen Anerkennung des Unrechts stehen bleiben. Ihre Arbeit muss die unterschiedlichen Erfahrungen von Roma und Sinti nach 1945 umfassend erfassen und in konkrete Empfehlungen und Maßnahmen für nachholende Gerechtigkeit, rechtliche Gleichstellung, Schutz und politische Partizipation übersetzen. Dies schließt notwendigerweise die seit den 1960er Jahren zugewanderten Roma ein, da sie ebenso Nachfahren der Opfer des NS-Völkermordes bzw. selbst noch Überlebende sind.
Strukturelle Vertretung migrantischer Roma sichern
Die Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma hat wesentlich dazu beigetragen, dass der nationalsozialistische Völkermord in Deutschland anerkannt wurde und die Frage der „Zweiten Verfolgung“ auf die politische Agenda kam. Diese historische Leistung verdient Anerkennung und bleibt unverzichtbar.
Zugleich muss die neue Kommission die Realität in Deutschland abbilden: Neben etwa 100.000 autochthonen deutschen Sinti und Roma leben nach Schätzungen des Bundes Roma Verbandes und weiterer Selbstorganisationen rund 1,2 Millionen migrierte, geflüchtete und neue deutsche Roma in Deutschland. Sie bzw. ihre Vorfahren sind vor allem in den letzten rund 60 Jahren nach Deutschland eingewandert und stammen unter anderem aus dem ehemaligen Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien, Albanien, der Ukraine, der Republik Moldau, Polen, Tschechien, der Slowakei und weiteren europäischen Staaten.
Diese Menschen sind kein Randthema der Aufarbeitung, sondern ebenso von den Kontinuitäten und Folgen des NS-Regimes betroffen. Sie bilden zahlenmäßig den größten Teil der Romani Bevölkerung in Deutschland. Ihre Familiengeschichten sind mit Deportation, Zwangsarbeit, Enteignung, Flucht, Vertreibung und systematischer Ermordung in ganz Europa verbunden. Ihre Erfahrungen nach 1945 sind zugleich geprägt durch Ausschlüsse aus Entschädigungs- und Reparationsregelungen, Migrationsabwehr und Desintegrationspolitik, unsichere Aufenthaltsverhältnisse, institutionellen und gesellschaftlichen Rassismus. Es handelt sich dabei nicht um eine historisch abgeschlossene Verfolgung, sondern um Kontinuitäten der Marginalisierung und des Rassismus, welche bis heute anhalten.
Eine Kommission, die diese Perspektiven nicht mit einem eigenen, gestaltenden Mandat einbezieht, würde ihrem Auftrag nicht gerecht werden. Repräsentation darf nicht auf einzelne Anhörungen oder beratende Rollen reduziert werden. Migrantische und migrantisierte Roma müssen als Mitglieder der Kommission, in Forschungsaufträgen, bei Anhörungen und bei der Entwicklung der Empfehlungen und Maßnahmen verbindlich beteiligt sein.
Die Kommission sollte deshalb plural besetzt werden: mit autochthonen Sinti und Roma, migrantischen und migrantisierten Roma, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen aus der Community und Community-Vertreter:innen mit Flucht- oder Migrationserfahrung.
Das Konzept der Zweiten Verfolgung an die pluralen Realitäten von Roma und Sinti anpassen
Der Begriff der „Zweiten Verfolgung“ wurde von der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma geprägt. Er beschreibt die Fortsetzung von Unrecht nach 1945: die Verweigerung von Entschädigung, die Umdeutung rassistischer NS-Verfolgung in angebliche Kriminalprävention, die Weiterbeschäftigung belasteter Personen in Behörden und Justiz sowie die Fortführung polizeilicher Erfassung, Ausgrenzung und Stigmatisierung.
Für migrantische Roma muss dieses Konzept erweitert werden. Die Zweite Verfolgung umfasst auch die Folgen der unzureichenden Anerkennung des europaweiten Genozids, die weitgehende Ausblendung von Roma aus Reparations- und Entschädigungsprozessen sowie die spezifischen Formen rassistischer Ausgrenzung, die sich insbesondere seit Ende der 1980er Jahren in der deutschen Migrationspolitik und institutionellen Mechanismen verfestigt haben.
Dazu gehören insbesondere:
- die fehlende oder unzureichende Entschädigung Überlebender aus der Roma-Community und ihren Familien, insbesondere in Südost- und Osteuropa durch die Bundesrepublik und die DDR sowie die Privatwirtschaft;
- die strukturelle Benachteiligung von Roma im Rahmen der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter:innen und die unzureichende Anerkennung von Haftorten und Ghettoisierung;
- die fehlende Anerkennung des Samudaripen als gesamteuropäischer Völkermord und deren Folgen wie der fehlenden Schutzstatus in aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren, Rückübernahmeabkommen, Abschiebungen und die Einstufung von Herkunftsstaaten als „sicher“, obwohl dort systematische Diskriminierung, Gewalt und Ausschluss gegen Roma dokumentiert sind sowie die Abschiebung von Roma aus Deutschland in Kriegs- und Nachkriegsgebiete, insbesondere im Kontext der Kriege im ehemaligen Jugoslawien;
- die fehlenden Minderheitenrechte: Zuwandernde Roma verlieren mit der Migration nach Deutschland regelmäßig Rechte, die ihnen in ihren Herkunftsländern zumindest formal als nationale Minderheit zustehen. Die Kommission sollte rechtlich prüfen lassen, wie Roma in Deutschland entsprechend internationaler Minderheitenschutzstandards anerkannt und geschützt werden können;
- Ursachen,politischer und medialer Umgang, öffentliche Wahrnehmung und Folgen rechtsextremer und rassistisch motivierter Anschläge auf Roma in Deutschland wie etwa des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen 1992, des Anschlags auf das Olympia-Einkaufzentrum in München 2016, Hanau 2020 oder Solingen 2024;
- die Kontinuität rassistischer Praktiken in Polizei, Behörden, Gerichten, Jugendhilfe, Sozialarbeit, Bildung, Wohnungswesen und weiteren institutionellen Kontexten;
- die rassistische Aufladung von Debatten und staatlichen Maßnahmen im Kontext sogenannter „Clankriminalität“, „Armutsmigration“ und „Leistungsmissbrauch“.
Diese Themen gehören in den Kernbereich der Aufarbeitung, weil sie zeigen, wie sich historische antiziganistische Deutungsmuster nach 1945 verändert, institutionalisiert und fortgeschrieben haben. Ermöglicht wurde dies vor allem durch die Nicht-Anerkennung und Nicht-Aufarbeitung der europaweiten Dimension des nationalsozialistischen Völkermords sowie die fehlende Wahrnehmung Deutschlands als Migrationsgesellschaft, in der Nachkommen des europaweiten NS-Völkermords leben.
Aufarbeitung braucht nachholende Gerechtigkeit
Die Kommission sollte nicht ausschließlich dokumentieren, was geschehen ist. Sie muss auch klären, welche Folgen das Unrecht bis heute hat und welche Maßnahmen erforderlich sind, um nachholende Gerechtigkeit herzustellen.
Schlussfolgerung
Die Einsetzung der Aufarbeitungskommission ist eine wichtige Chance. Sie wird ihrem Anspruch aber nur dann gerecht, wenn sie das Unrecht nach 1945 in seiner gesamten Dimension untersucht: als Geschichte der fortgesetzten Ausgrenzung deutscher Sinti und Roma ebenso wie als Geschichte der Entrechtung, Marginalisierung und Unsichtbarmachung migrantischer Roma, die in Deutschland leben.
Aufarbeitung bedeutet, historische Verantwortung in gegenwärtige Rechte zu übersetzen. Sie bedeutet, die Nachkommen eines europaweiten Genozids nicht nur anzuhören, sondern ihnen gleichberechtigte politische Partizipation, Schutz und Anerkennung zu garantieren. Sie bedeutet, institutionellen Rassismus nicht nur zu benennen, sondern seine Folgen zu beseitigen.
Unterschreibende Selbstorganisationen:
Bundes Roma Verband e.V. • RomaniPhen e.V. • Roma Center e.V. • Zentraler Wohlfahrtsverband der Roma und Sinti in Deutschland e.V. • Pro Sinti und Roma e.V. • Philharmonischer Verein der Roma und Sinti e.V. und Dirigent Riccardo M Sahiti • Förderverein Roma e. V. • Rroma Informations Centrum e.V. • Internationale Kultur- und Sportverein der Roma – Carmen e.V. • Queer Roma • Rom e.V. • Roma Art Action e.V. • Romani Kafava e.V. • Roma Club Dortmund e.V.




